Mannschaftsdienstgrade  |
Feuerwehrmann-Anwärter FMA /
Feuerwehrfrau-Anwärterin FFA
Voraussetzung: Aufnahme in die Feuerwehr.
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Feuerwehrmann FM / Feuerwehrfrau FFr
Voraussetzung: Übernahme aus der Jugendfeuerwehr
oder erfolgreiches Absolvieren der Truppmannausbildung (F I) Modul 1 und 2.
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Oberfeuerwehrmann OFM /
Oberfeuerwehrfrau OFF
Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Feuerwehrmann oder Feuerwehrfrau
und erfolgreiches Absolvieren der Truppmannausbildung (F I) Modul 3 und 4.
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Hauptfeuerwehrmann HFM /
Hauptfeuerwehrfrau HFF
Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Oberfeuerwehrmann oder Oberfeuerwehrfrau
und regelmäßige Beteiligung am Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr.
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Unterbrandmeister UBM /
Unterbrandmeisterin UBM
Voraussetzung: Hauptfeuerwehrmann oder Hauptfeuerwehrfrau oder mindestens ein Jahr Oberfeuerwehrmann oder Oberfeuerwehrfrau und erfolgreiches Absolvieren der Truppführerausbildung (F II).
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Führungsdienstgrade (Gruppenführer) |
Brandmeister BM / Brandmeisterin BM
Mindestens zwei Jahre Unterbrandmeister oder Unterbrandmeisterin
und erfolgreiches Absolvieren des Gruppenführerlehrgangs (F III).
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Oberbrandmeister OBM /
Oberbrandmeisterin OBM
Voraussetzung: Mindestens zwei Jahre Brandmeister oder Brandmeisterin
und regelmäßige Teilnahme am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen.
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Hauptbrandmeister HBM /
Hauptbrandmeisterin HBM
Voraussetzung: Mindestens fünf Jahre Oberbrandmeister oder Oberbrandmeisterin und regelmäßige Beteiligung am Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen.
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Führungsdienstgrade (Zugführer/Verbandführer) |
Brandinspektor BI / Brandinspektorin
BI
Voraussetzung: Mindestens Oberbrandmeister oder Oberbrandmeisterin
und erfolgreiches Absolvieren des Zugführerlehrgangs (F IV).
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Brandoberinspektor BOI /
Brandoberinspektorin BOI
Voraussetzung: Brandinspektor oder Brandinspektorin
und erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs „Führen von Verbänden“ (F/B V).
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Stadtbrandinspektor StBI /
Stadtbrandinspektorin StBI
Voraussetzung: Mindestens Brandoberinspektor oder Brandoberinspektorin
und erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs „Leitung einer Feuerwehr“ (F VI).
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